Автор: Пользователь скрыл имя, 14 Декабря 2011 в 22:57, сочинение
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Parteiendemokratie, wo die Parteien die politische Ausrichtung bestimmen. Die Parteien verteidigen ihre Interessen im Bundestag, der aus 598 Abgeordneten besteht. Sie bekommen dort Plätze abhängig davon, wie viele Stimmen sie in Wahlen gewonnen haben. So geht die Staatsgewalt vom Volk aus. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen das Kräfteverhältnis.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Parteiendemokratie, wo die Parteien die politische Ausrichtung bestimmen. Die Parteien verteidigen ihre Interessen im Bundestag, der aus 598 Abgeordneten besteht. Sie bekommen dort Plätze abhängig davon, wie viele Stimmen sie in Wahlen gewonnen haben. So geht die Staatsgewalt vom Volk aus. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen das Kräfteverhältnis. Die Wählerinnen und Wähler sind die Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft und das vollendete 18. Lebensjahr besitzen. Sie sind Wahlberechtigten, dass bedeutet, dass sie aktive (das Recht zu wählen) und passive (das Recht gewählt zu werden) Wahlrecht haben. Damit die Wahlen rechtlich gehen, gibt es einige Voraussetzungen, die im Bundeswahlgesetz festgelegt sind. Das sind 5 Wahlrechtgrundsätzen. „Die Abgeordneten das deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Allgemeine Wahl bedeutet, dass das Wahlrecht nicht an Unterscheidungsmerkmale gebunden werden darf. Unmittelbare oder direkte Wahl bedeutet, dass der Wahlakt direkt zur Bestimmung der Abgeordneten führt. Die freie Wahl bedeutet, dass freie Willenentscheidung ermöglicht wird und Beeiflussungversuche wie Drohung oder Zwang verhindert wird. Auch haben die Wahlberechtigten das Recht sich an Wahlen nicht zu beteiligen. Die Gleichheit der Wahlen bedeutet, dass alle Stimmen gleiches Gewicht haben. Die Stimmabgabe in der Wahlkabine muss geheim erfolgen, damit die Wählerinnen und Wähler nicht psychisch oder physisch unter Druck gesetzt werden kann. Bei jeder Bundestagswahl haben die Wähler zwei Entscheidungen zu treffen. Das zeigt dass deutsche Wahlsystem ist eine Mischung von Verhältniswahl und Mehrheitswahl. Mit der ersten Stimme wählt ein Wahlberechtigter direkt einen Kandidaten und falls dieser Kandidat in seinem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erzielt, erringt er ein Direktmandat. Die Zweitestimme ist für das Kräfteverhältnis der Parteien entscheidend. Der prozentuale Anteil der gewonnenen Zweitestimmen bestimmt, wie viele Mandaten eine Partei bekommt. Diese Sitze werden von Kandidaten aus Parteilandelisten besetzt. Diese Landelisten bestehen aus geeigneten Kandidaten und sind in einer bestimmten Reihenfolge festgelegt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erzielt hat, als ihr nach dem Anteil der Zweitestimmen zusteht, bekommt sie Überhangmandate. Die Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Die Wahlkreise bestehen aus Wahlbezirke, wo Wahllokalen für Stimmabgabe organisiert werden. Wenn ein Wähler am Wahltag ins Wahllokal nicht kommen kann, hat er eine Möglichkeit den Wahlschein zu beantragen und durch die Briefwahl seine Stimme abzugeben. Damit eine Partei zur Bundeswahl zugelassen wird, muss sie bei dem Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss überprüft. Auch prüfen sie die Tätigkeit des Kreiswahlausschusses und teilen die Wahlergebnisse mit. Nicht alle Parteien, die an Wahlen teilnehmen, werden Plätze im Bundestag bekommen, weil es eine Fünf-Prozent-Sperrklausel gibt. Das bedeutet, dass jede Partei bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten muss. Aber es gibt eine Ausnahme: erringt eine Partei mindestens drei Direktmandate, zieht sie unabhängig von der Sperrklausel mit dem Anteil der erzielten Zweitstimmen ein. Die Sperrklausel soll eine Zersplitterung des Parteiensystems verhindern, die das Parlament schwächen könnte. Deutsche Parteisystem ist ziemlich kompliziert, aber erfolgreich. Sie sichert die Willenentscheindung der Bundesürger und verhindert die Schwächung des Parlaments.